Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbepartner
von
KLABACHER SELECT
Präambel
KLABACHER SELECT (nachfolgend „Vermittler oder Plattformbetreiber“) ist ausschließlich als Vermittlungsplattform zwischen Grundstückseigentümern bzw. Verfügungsberechtigten und Werbepartnern tätig. Der Vermittler übernimmt keine Verantwortung für die Vertragserfüllung zwischen den Parteien und ist nicht am Zahlungsverkehr beteiligt.
Begriffsbestimmungen
Anbieter
Der Begriff Grundstückseigentümer wird durchgehend ersetzt durch „Anbieter“ und wird wie folgt definiert:
Als Anbieter im Sinne dieser AGB gilt:
– der im Grundbuch eingetragene Eigentümer des Grundstücks
– der durch den Grundstückseigentümer bevollmächtigte Verfügungsberechtigte
– der vom Eigentümer zur Verwaltung und Vermietung Bevollmächtigte
Der Anbieter muss seine Berechtigung durch entsprechende Vollmachten oder Verträge nachweisen.
Werbepartner
Der Werbepartner im Sinne dieser AGB sollte wie folgt definiert werden:
Werbepartner können nur Unternehmer sein. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisationen selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
Die Grundstücke werden ausschließlich von KLABACHER SELECT angeboten. Verträge über diese Grundstücke kommen ausschließlich zwischen dem Werbepartner und dem jeweiligen Anbeiter zustande.
Der Werbepartner muss:
– Die rechtliche Befugnis zur Durchführung von Werbemaßnahmen besitzen
– Über die erforderlichen gewerberechtlichen Genehmigungen verfügen
– Die finanziellen Mittel zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nachweisen können
– Eine aufrechte Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung vorweisen
Premium-Ski-Destinationen
Als Premium-Ski-Destinationen gelten ausschließlich Standorte, die folgende Kriterien erfüllen:
Präzisierung:
– Mindestens 500.000 Besucher pro Wintersaison
– Mindestens drei 4- oder 5-Sterne Hotels im Umkreis von 5 km
– Nachweisbare internationale Medienpräsenz
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Plattformbetreiber und den Unternehmen, die Werbeflächen für ihre Marketingaktivitäten nutzen (nachfolgend „Werbepartner“). Mit dem Vertragsabschluss seitens Anbieter und Werbepartner über einer Werbefläche erklärt der Werbepartner ausdrücklich sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt wurden. Die Anwendung von Geschäftsbedingungen des Werbepartners wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vermittlungsleistung und Vertragsbeziehungen
Der Plattformbetreiber vermittelt dem Werbepartner exklusive Werbeflächen in Premium-Ski-Destinationen. Der finale Werbevertrag kommt ausschließlich zwischen dem Werbepartner und dem Anbieter zustande.
Die KLABACHER SELECT tritt ausschließlich als Vermittler zwischen dem Werbepartner und dem Anbieter auf. Mit erfolgreichem Abschluss des Werbevertrags zwischen Werbepartner und Anbieter endet die Vermittlungstätigkeit von KLABACHER SELECT.
Sämtliche Zahlungen für die Werbenutzung erfolgen direkt zwischen Werbepartner und Anbieter. Die KLABACHER SELECT ist nicht Partei des Werbevertrags und übernimmt nach erfolgreicher Vermittlung keine Haftung für dessen Erfüllung.
2.1 Umfang der Vermittlungsleistung
Die Vermittlungsleistung von KLABACHER SELECT umfasst:
– Die Präsentation der Werbeflächen auf der Vermittlungsplattform
– Die Überprüfung der Eignung des Werbepartners gemäß den definierten Kriterien als Premium-Ski-Destination.
– Die Koordination der Erstgespräche zwischen Werbepartner und Anbieter
– Die Übermittlung aller relevanten Unterlagen und Informationen
– Gegebenenfalls unterstützend in der Kommunikation
2.2 Zeitpunkt des Vermittlungsabschlusses
Der Vermittlungsabschluss gilt als erfolgt, wenn:
– Der Werbevertrag zwischen Werbepartner und Anbieter rechtsgültig unterzeichnet wurde
2.3 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Nach erfolgreichem Vermittlungsabschluss:
– Endet jegliche Verantwortung des Vermittlers für die weitere Vertragsabwicklung
– Liegt die Verantwortung für die Einhaltung behördlicher Auflagen ausschließlich beim Werbepartner
– Erfolgt die technische Abnahme der Werbefläche direkt zwischen Werbepartner und Anbieter
– Sind sämtliche Zahlungen und deren Abwicklung ausschließlich Sache der Vertragsparteien
2.4 Dokumentationspflicht
Der Vermittler dokumentiert den Vermittlungsabschluss durch:
– Protokollierung des Vertragsabschlussdatums
– Archivierung der Übergabebestätigung aller relevanten Unterlagen
– Bestätigung der erfolgten Erstzahlung
3. Werbeformate und Gestaltungsrichtlinien
Die Gestaltung und Ausführung der Werbemaßnahmen müssen dem exklusiven Charakter der Premium-Standorte entsprechen und mit dem Anbieter abgesprochen werden. Der Werbepartner verpflichtet sich, vor der Produktion der Werbemittel dem Plattformbetreiber und dem Anbieter detaillierte Entwürfe zur Freigabe vorzulegen. Diese Freigabe umfasst ausschließlich die optische und technische Gestaltung; die rechtliche Verantwortung für den Werbeinhalt verbleibt beim Werbepartner und alle nötigen behördlichen Bewilligungen und ähnliches. Sämtliche Werbemaßnahmen müssen den österreichischen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz und den einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entsprechen, etc.
4. Nutzungszeitraum & Buchungsmodalitäten
4.1 Nutzungszeitraum
Der Nutzungszeitraum für die Werbefläche wird zwischen Werbepartner und Anbieter im Werbevertrag verbindlich festgelegt.
4.2 Buchungsmodalitäten
– Verlängerungsoptionen sind direkt mit dem Anbieter zu vereinbaren.
– Technische Wartung und Instandhaltung der Werbeanlagen obliegen dem Werbepartner.
– Behördliche Genehmigungen sind vom Werbepartner einzuholen.
– Die Kostentragung für behördliche Auflagen werden vom Werbepartner getragen.
4.3 Provisionsregelung
Die Provision für die Vermittlungsleistung wird ausschließlich vom Anbieter an KLABACHER SELECT entrichtet und ist nicht Gegenstand dieser AGB.
5. Zahlungsverkehr
Sämtliche Zahlungen erfolgen direkt zwischen Werbepartner und Anbieter. Der Vermittler ist nicht am Zahlungsverkehr beteiligt und übernimmt keine Haftung für Zahlungsausfälle.
6. Haftungsbestimmungen
Die Haftung des Vermittlers wird wie folgt begrenzt:
Haftungsumfang
Der Vermittler haftet ausschließlich für:
– Die sorgfältige Auswahl der Werbeflächen
– Die korrekte Übermittlung der technischen Spezifikationen
– Die rechtmäßige Weitergabe der Vertragsdaten
– Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Vermittlungstätigkeit
Haftungsausschluss
Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden oder um Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen handelt
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Betrag der vereinbarten Vermittlungsprovision begrenzt
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss zwischen Anbieter und Werbepartner ist jede weitere Haftung ausgeschlossen
7. Dokumentation und Abnahme
Der Vermittler dokumentiert lediglich den Zeitpunkt der erfolgreichen Vermittlung. Die Abnahme der Werbefläche erfolgt ausschließlich zwischen den Vertragsparteien.
Der Vermittler dokumentiert:
– Zeitpunkt der Anfrage
– Verlauf der Vertragsverhandlungen
– Übergabe der Kontaktdaten
– Abschluss des Vermittlungsvorgangs
Diese Dokumentation wird digital für 3 Jahre aufbewahrt.
7.1 Übergabeprotokoll
Die Übergabe der Werbefläche erfolgt mittels standardisiertem Protokoll und dokumentiert:
– Den technischen Zustand der Werbefläche
– Vorhandene Anschlusspunkte und deren Funktionsfähigkeit
– Bestehende Schäden oder Mängel
– Fotodokumentation des Ist-Zustands
7.2 Technische Abnahme
Die technische Abnahme erfolgt durch den Anbieter
Mängel sind im Protokoll festzuhalten und binnen 14 Tagen seitens Anbieter zu beheben
Die erfolgreiche Abnahme ist Voraussetzung für den Beginn der Werbemaßnahmen
8. Elektronische Kommunikation
Zustellung und Kommunikation
Die Parteien stimmen der elektronischen Kommunikation in Bezug auf alle vertragsrelevanten Belange zu.
E-Mails gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet wurden.
Wichtige rechtsgestaltende Erklärungen (wie Kündigungen oder Rücktritte) müssen zusätzlich mittels eingeschriebenen Briefs übermittelt werden.
Dokumentation
Die elektronische Kommunikation wird automatisch archiviert
Beide Parteien verpflichten sich zur Aufbewahrung wichtiger elektronischer Korrespondenz für die Dauer von sieben Jahren
Der Zugang wichtiger Mitteilungen ist vom Empfänger zu bestätigen
Technische Anforderungen
Die Parteien stellen sicher, dass ihre E-Mail-Systeme empfangsbereit sind
Spam-Filter sind so einzustellen, dass E-Mails der Vertragspartner nicht blockiert werden
Technische Störungen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen
9. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Im Falle höherer Gewalt, die die Nutzung der Werbefläche unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, werden die gegenseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung ausgesetzt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, außergewöhnliche Witterungsbedingungen sowie sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse. Bei einer Behinderung von mehr als dreißig aufeinanderfolgenden Tagen ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die Vergütung zeitanteilig zurückerstattet; weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Werbekonzepte und Preiskalkulationen, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren fort. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen hierzu sind der gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst:
– Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefon)
– Vertragsdaten (Datum, Art und Umfang der Werbefläche)
– Zahlungsinformationen (nur zur Provisionsabrechnung)
Die Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (7 Jahre) gespeichert.
11. Behördliche Auflagen und Genehmigungen
Der Werbepartner ist für die Einholung und Aufrechterhaltung sämtlicher erforderlicher behördlicher Genehmigungen verantwortlich. Die Kosten für behördliche Auflagen, Genehmigungen und deren Einhaltung trägt der Werbepartner. Bei Nichterteilung oder Widerruf behördlicher Genehmigungen steht dem Werbepartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
12. Schutzwirkung zugunsten Dritter
Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
13. Vertragsrücktritt
Der Vertragsrücktritt ist binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss mittels nachweislicher Erklärung (eingeschriebener Brief, E-Mail mit Lesebestätigung) möglich. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.
14. Bereitschaft zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Mediation
Um mit dem Vertragspartner eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten zu erzielen, erklärt sich KLABACHER SELECT bereit, an einer Mediation bei den Mediatoren Dr. Florence Burkhart, Rechtsanwältin, Kajetanerplatz 5, 5020 Salzburg oder Dr. Reinhold Gsöllpointer, Rechtsanwalt, Hellbrunner Straße 7a, 5020 Salzburg teilzunehmen.
Klabacher SELECT trägt die Hälfte an den Gesamtkosten der Mediation. Die Mediationsvereinbarung ist innerhalb von 4 Wochen nach Entstehen der Streitigkeit schriftlich zu beantragen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Werbepartner und KLABACHER SELECT ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländischen Rechtes verweisen.
15.2. UN-Kaufrecht
Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie z.B. das UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen bzw. über die Auslegung der AGB und des Vertrages.
15.3. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen KLABACHER SELECT und dem Werbepartner wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. KLABACHER SELECT ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von KLABACHER SELECT und des Werbepartners berechtigt.
16. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und / oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und / oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.
Schlussbestimmungen für „E-Mail Angebote“
AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KLABACHER SELECT.
Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung von KLABACHER SELECT.
Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Werbepartner und von KLABACHER SELECT ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen von KLABACHER SELECT.
und dem Handelspartner wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Klabacher ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Klabacher und des Handelspartners berechtigt.
Schlussbestimmungen für einen „online Vertragsabschluss“
AGB
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KLABACHER SELECT.
Datenschutzerklärung
Es gilt die Datenschutzerklärung von KLABACHER SELECT.
Anzuwendendes Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Werbepartner und von KLABACHER SELECT ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen von KLABACHER SELECT.
und dem Handelspartner wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für die Landeshauptstadt Salzburg vereinbart. Klabacher ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von Klabacher und des Handelspartners berechtigt.
Stand: 03.12.2024